ז תניא אידך הגוזל ומאכיל בניו פטורין מלשלם הניח לפניהם ואכלום בין גדולים בין קטנים חייבין קטנים מי מיחייבי לא יהא אלא דאזיק אזוקי א"ר פפא הכי קאמר הניח לפניהם ועדיין לא אכלום בין גדולים בין קטנים חייבין
7 Ein Anderes lehrt: Wenn jemand etwas geraubt und es seinen Kindern zum Verzehren gegeben hat, so sind sie ersatzfrei; wenn er es ihnen hinterlassen und sie es verzehrt haben, so sind sie, ob erwachsen oder minderjährig, ersatzpflichtig. – Sind denn minderjährige ersatzpflichtig, es sollte doch nicht mehr sein, als wenn sie Schaden angerichtet haben!? R. Papa erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn er es ihnen hinterlassen und sie es noch nicht verzehrt haben, so sind sie, ob erwachsen oder minderjährig, ersatzpflichtig.